Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brosius Digitalworks, Inhaber Guido Brosius, Am Gorreshof 25, 47199 Duisburg (nachfolgend „ich"). Stand: 11. September 2026.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen mir und meinen Kunden über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Webseiten, Suchmaschinenoptimierung, Hosting, Betreuung und verwandte Leistungen.
- Ich arbeite ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließe ich keine Verträge.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche oder in Kenntnis solcher Bedingungen leiste.
- Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass ich erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Meine Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ich den Auftrag des Kunden in Textform bestätige oder mit der Ausführung beginne.
- Ein Angebot ist 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern es nichts anderes nennt.
- Der Umfang meiner Leistung ergibt sich abschließend aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Was dort nicht steht, schulde ich nicht. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn ich sie in Textform bestätige.
- Der Kunde sichert zu, dass die Person, die den Auftrag erteilt, dazu berechtigt ist.
§ 3 Leistungen
- Ich erbringe je nach Auftrag:
- Projektleistungen mit einem beschriebenen Ergebnis, etwa eine Webseite, eine Software oder die Einrichtung eines Systems;
- Betreuungsleistungen gegen monatliche Pauschale, etwa Pflege, Updates, Sicherungen oder ein Stundenkontingent;
- Hosting, also die Bereitstellung von Speicherplatz, Serverleistung oder E-Mail-Diensten;
- Leistungen nach Aufwand, abgerechnet nach Stunden.
- Bei Betreuungsleistungen schulde ich die beschriebene Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg. Eine laufende Überwachung von Systemen, eine Rufbereitschaft, feste Reaktionszeiten oder die Verwaltung von Servern, die nicht von mir gestellt werden, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
- Stundenkontingente gelten für den jeweiligen Monat. Nicht genutzte Stunden werden nicht in den Folgemonat übertragen und nicht vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Suchmaschinenoptimierung, Sichtbarkeit in KI-Systemen und Online-Marketing schulde ich die vereinbarten Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Positionen in Suchergebnissen, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze hängen von Dritten ab und werden nicht zugesagt.
- Bei der Bereinigung kompromittierter Systeme schulde ich Analyse und Bereinigung nach dem Stand der Technik. Dass ein einmal kompromittiertes System vollständig frei von Schadcode ist, kann niemand garantieren. Ich weise darauf hin, wenn ein Neuaufbau die sicherere Lösung ist.
- Ich berate nicht rechtlich. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder Widerrufsbelehrung auf Kundenseiten liefert der Kunde oder lässt sie prüfen. Baue ich Vorlagen ein, prüft der Kunde sie vor Freischaltung.
- Änderungswünsche nach Auftragserteilung biete ich gesondert an. Ich darf sie ablehnen, wenn sie den Auftrag wesentlich verändern.
- Ich darf Unterauftragnehmer einsetzen. Für deren Leistung hafte ich wie für eigene.
- Ich darf Software, Bibliotheken, Werkzeuge und Vorlagen Dritter einsetzen, insbesondere Open-Source-Software. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Kostenpflichtige Lizenzen Dritter, etwa für Themes, Plugins oder Betriebssysteme, erwirbt der Kunde auf eigenen Namen oder trägt die Kosten.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenfrei alles bereit, was ich für die Leistung brauche: Zugangsdaten, Inhalte, Bilder, Texte, Freigaben, Ansprechpartner und Zugang zu Systemen und Räumen.
- Der Kunde versichert, dass er alle Rechte an den gelieferten Inhalten hat und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt mich von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Inhalten entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
- Der Kunde prüft Zwischenstände und Entwürfe zügig und gibt sie frei oder benennt konkret, was zu ändern ist.
- Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig selbst, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil meines Auftrags ist. Vor Eingriffen an Systemen, die nicht von mir betreut werden, sorgt der Kunde für eine aktuelle Sicherung.
- Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich Termine entsprechend. Mehraufwand, der dadurch entsteht, rechne ich nach Aufwand ab.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind mit Zugang fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
- Bei Projektleistungen kann ich Abschläge verlangen. Ohne andere Vereinbarung sind 50 Prozent der Auftragssumme bei Auftragserteilung und 50 Prozent bei Abnahme fällig.
- Monatliche Pauschalen sind zu Beginn des Monats fällig, für den sie gelten.
- Leistungen nach Aufwand rechne ich in Einheiten von 15 Minuten ab. Vor-Ort-Einsätze berechne ich mit dem vereinbarten Stundensatz, je Anfahrt mindestens eine Stunde, zuzüglich Fahrtkosten.
- Bei Verzug berechne ich Zinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
- Ist der Kunde mit zwei Monatspauschalen oder einem Betrag von mehr als 500 Euro länger als 14 Tage in Verzug, darf ich weitere Leistungen zurückhalten, bis gezahlt ist. Hosting und laufende Dienste darf ich nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von sieben Tagen sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
- Preise für laufende Leistungen darf ich mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsbeginn anpassen. Der Kunde darf in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
- Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Termine
- Termine sind Planungstermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
- Verbindliche Termine verschieben sich um die Zeit, in der der Kunde seine Mitwirkung nicht erbringt, sowie bei Ereignissen, die ich nicht zu vertreten habe, etwa Ausfälle bei Hosting- oder Softwareanbietern, Störungen von Telekommunikation, Krankheit oder höhere Gewalt.
§ 7 Abnahme
- Projektleistungen mit einem beschriebenen Ergebnis nimmt der Kunde ab. Ich melde die Fertigstellung in Textform.
- Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung und erklärt die Abnahme oder benennt die Mängel konkret. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keinen wesentlichen Mangel benennt, obwohl ich ihn mit der Fertigstellungsmeldung auf diese Folge hingewiesen habe, oder wenn er die Leistung produktiv nutzt, etwa eine Webseite freischaltet oder eine Software im Betrieb einsetzt.
- In sich abgeschlossene Teilleistungen kann ich gesondert zur Abnahme stellen.
§ 8 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn individuell erstellten Ergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
- Der Quellcode individuell entwickelter Software ist nicht geschuldet und wird nicht übergeben, sofern das nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Vereinbaren wir eine Übergabe, erfolgt sie erst nach vollständiger Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung. Der Kunde erhält die Software in ausführbarer Form beziehungsweise als betriebsfertige Installation.
- Ausgenommen sind Komponenten Dritter und Open-Source-Bestandteile, für die deren Lizenzen gelten, sowie meine Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und mein Know-how, die ich in anderen Projekten weiterverwenden darf, soweit dabei keine Betriebsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.
- Der Kunde darf die Ergebnisse nicht an Dritte weitergeben oder lizenzieren, soweit das nicht dem vereinbarten Zweck entspricht.
- Ich nenne den Kunden nur mit seiner Zustimmung als Referenz.
§ 9 Hosting und Domains
- Hosting erbringe ich auf eigener Infrastruktur oder auf Infrastruktur von Unterauftragnehmern, etwa Rechenzentren in Deutschland. Die Leistung umfasst den beschriebenen Speicherplatz, die Serverleistung und die genannten Dienste am Übergabepunkt, also dem Anschluss des Servers an das Internet.
- Ich gewährleiste eine Verfügbarkeit gehosteter Systeme von 99 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt. Nicht als Ausfall zählen angekündigte Wartungsfenster, Störungen im Bereich Dritter einschließlich des Rechenzentrumsbetreibers, höhere Gewalt, kurzfristige Unterbrechungen zur Abwehr konkreter Sicherheitsgefahren sowie Sperren nach diesen Bedingungen. Wird die Verfügbarkeit unterschritten, ist meine Haftung dafür je betroffener Leistung auf die Höhe einer Monatspauschale begrenzt; § 11 Nr. 1 bleibt unberührt.
- Datensicherungen erstelle ich, wenn das Teil der Leistungsbeschreibung ist, im dort genannten Rhythmus und mit der dort genannten Aufbewahrungsdauer. Sie dienen der Wiederherstellung des Systems und ersetzen nicht die eigene Sicherung des Kunden für seine Inhalte und Daten.
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er auf gehosteten Systemen speichert oder verbreitet. Er verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern, keine unerwünschten Nachrichten zu versenden und die Systeme nicht so zu nutzen, dass Dritte, andere Kunden oder die Infrastruktur beeinträchtigt werden. Zugangsdaten hält er geheim und wechselt sie bei Verdacht auf Missbrauch.
- Ich darf ein gehostetes System vorübergehend sperren, wenn von ihm eine Gefahr für Dritte, andere Kunden oder die Infrastruktur ausgeht, wenn Behörden oder Gerichte das verlangen, oder wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ist. Wenn möglich, kündige ich die Sperre vorher an.
- Domains registriere ich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Inhaber der Domain ist der Kunde. Für die Registrierung gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Bei Vertragsende wirke ich am Umzug der Domain mit.
- Hosting- und Betreuungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar, erstmals zum Ende des zwölften Vertragsmonats. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
- Nach Vertragsende stelle ich dem Kunden seine Daten auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach lösche ich die Daten einschließlich der Sicherungen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 10 Gewährleistung
- Für Projektleistungen leiste ich Gewähr, dass sie zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistungsbeschreibung entsprechen. Mängel beseitige ich innerhalb angemessener Frist nach. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Der Kunde beschreibt Mängel so, dass ich sie nachvollziehen kann, und stellt mir die dafür nötigen Zugänge und Informationen bereit.
- Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf fehlerhafter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Software oder Diensten Dritter, auf geänderten Browsern, Betriebssystemen oder Schnittstellen nach der Abnahme oder auf einer Nutzung entgegen der Leistungsbeschreibung beruhen. Solche Arbeiten führe ich nach Aufwand aus.
- Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und bei grober Fahrlässigkeit.
- Für Betreuungsleistungen, Hosting und Leistungen nach Aufwand schulde ich sorgfältige Tätigkeit. Bleibt ein Ergebnis aus, das ich nicht zugesagt habe, ist das kein Mangel.
- Liefere ich Hardware, prüft der Kunde sie unverzüglich nach Erhalt und rügt erkennbare Mängel innerhalb von fünf Werktagen. § 377 HGB gilt.
§ 11 Haftung
- Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Schadensfall höchstens auf die für den betroffenen Auftrag vereinbarte Vergütung, bei laufenden Leistungen höchstens auf die Vergütung von zwölf Monaten.
- Bei Verlust von Daten hafte ich im Rahmen von Absatz 2 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
- Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden hafte ich im Rahmen von Absatz 2 nicht.
- Im Übrigen ist meine Haftung ausgeschlossen. Die Einschränkungen gelten auch für meine Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Seiten behandeln alle Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, und nutzen sie nur für den Vertragszweck. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
- Zugangsdaten, die mir der Kunde überlässt, nutze ich nur für den Auftrag und bewahre sie geschützt auf. Nach Abschluss lösche ich sie auf Wunsch des Kunden.
- Verarbeite ich im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa beim Hosting, bei der Betreuung von Systemen mit Kunden- oder Personaldaten oder bei Datenbankarbeiten, schließen wir vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher und stellt sicher, dass er die Daten zur Verarbeitung überlassen darf.
- Ich darf Fernwartungswerkzeuge einsetzen. Der Kunde sorgt dafür, dass der Fernzugriff in seinem Betrieb zulässig ist.
§ 13 Kündigung von Projektverträgen
- Kündigt der Kunde einen Projektvertrag vor Fertigstellung, ohne dass ich das zu vertreten habe, zahlt er die bis dahin erbrachten Leistungen und die Vergütung nach § 648 BGB für den nicht erbrachten Teil abzüglich dessen, was ich durch die Aufhebung erspare.
- Bereits übergebene Zwischenergebnisse darf der Kunde nach Zahlung im Rahmen von § 8 nutzen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Duisburg ausschließlicher Gerichtsstand. Ich darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.